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Wie funktioniert Bildungsurlaub?

Im Folgenden finden Sie Informationen zu Ihrem Bildungsurlaub. Sollten noch Fragen offen bleiben, stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch zur Verfügung.

Unter dem Bildungsurlaub versteht man eine besondere Form des Urlaubs, den Arbeitnehmer beantragen können, um sich einer beruflichen oder politischen Weiterbildung zu widmen. Damit der Begriff nicht verwirrend klingt, wird der Bildungsurlaub oft auch Bildungsfreistellung oder Arbeitnehmerweiterbildung genannt, um den falschen Eindruck eines Erholungsurlaubs zu vermeiden. Beim Bildungsurlaub handelt es um keinen Urlaub im eigentlichen Sinne, sondern um eine Freistellung der beruflichen Tätigkeit, die für eine Fortbildung genutzt werden soll.

Der Bildungsurlaub ist ein gesetzlich geregelter Anspruch auf eine berufliche Weiterbildung während der eigentlichen Arbeitszeit. Da alle Bildungsfragen in Deutschland nicht auf Bundesebene, sondern von den Ländern geregelt werden, unterliegt auch das Bildungsurlaubsgesetz den einzelnen Bundesländern.

Der Bildungsurlaub sieht in den meisten deutschen Bundesländern eine bezahlte Freistellung von fünf Arbeitstagen pro Jahr vor. Einzig im Saarland gibt es sogar sechs freie Tage im Jahr für Ihren Bildungsurlaub. Die Bundesländer Bayern und Sachsen haben keinen gesetzlich verankerten Anspruch auf Bildungsfreistellung.

Der Bildungsurlaub kommt für alle Arbeitnehmer in Frage, die sich neben dem Job noch mal beruflich (oder auch politisch) weiterqualifizieren und fortbilden wollen.

Es gibt eigentlich keine festgelegten Grundbedingungen, um den Bildungsurlaub zu beantragen. Wichtig ist in erster Linie, dass Sie festangestellter Arbeitnehmer bzw. festangestellte Arbeitnehmerin sind. Als Studierender, Hausfrau bzw. Hausmann oder Rentner/in haben Sie keinen Anspruch auf Bildungsurlaub.

Diese Voraussetzung gilt für alle Länder. In allen weiteren Fragen unterscheiden sich die Bedingungen von Bundesland zu Bundesland.

In einigen Bundesländern müssen Sie den Bildungsurlaub mindestens acht Wochen vor Beginn Ihrer Weiterbildung beantragen (Baden-Württemberg, Saarland). In anderen Ländern ist die Frist kürzer und es reichen sechs Wochen (Berlin, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein) oder sogar vier Wochen (Bremen, Niedersachsen) Vorlauf für Ihren Bildungsurlaub aus.

Zum Teil gibt es noch die Voraussetzung, dass Ihr Arbeitsverhältnis bereits seit mindestens sechs Monaten bestehen muss. Da es sich beim Bildungsurlaub um eine gesetzlich geregelte Förderung für Ihre Weiterbildung handelt, gibt es sonst keine weiteren Zugangskriterien

Wenn Sie grundsätzlich Anspruch auf Bildungsurlaub haben, müssen Sie folgende Unterlagen beim Arbeitgeber einreichen:

  • Anmeldebescheinigung der Weiterbildung
  • Anerkennungsbescheid des Anbieters
  • Ablaufplan der Weiterbildung bzw. der Termine für den Bildungsurlaub
  • Formloses Anschreiben an den Arbeitgeber: „Hiermit mache ich meinen Anspruch auf Freistellung zum Bildungsurlaub vom … bis …  geltend. Beigefügt sind Ablaufplan, Anerkennungsbescheid und Anmeldebestätigung.“

Nun kann der Arbeitgeber Ihren Antrag prüfen und Sie über seine Entscheidung informieren. Wenn er keine Einwände, zum Beispiel aufgrund des Zeitraums, hat, ist Ihr Bildungsurlaub genehmigt.

Wenn der Bildungsurlaub vom Arbeitgeber abgelehnt wird, lassen Sie sich dies in jedem Fall schriftlich geben, damit Sie die Chance haben, zum Beispiel gemeinsam mit einem Rechtsbeistand oder dem Betriebsrat die Ablehnung zu prüfen.

Nach erfolgreich absolvierter Weiterbildung müssen Sie das Teilnahmezertifikat der Fortbildung noch beim Arbeitgeber einreichen.

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„Der kann alles,
der das Lernen lernt,
da er alles lernen kann.“ 

Johannes Galli
aus „
Gedankensprünge an allen vorbei“

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